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Behandlungskosten

für Beratung, Diagnostik und Therapie


Die Kosten der
kinder- und jugendpsychiatrischen Diagnostik und Behandlung
werden in der Regel von der
privaten oder gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse setzt voraus,
dass im selben Quartal keine weitere Vorstellung
bei einem Kinder- und Jugendpsychiater, einer entsprechenden Institutsambulanz oder einem SPZ erfolgt ist.

Art und Umfang der Kostenübernahme sollten bei privat Versicherten 
vorab mit der jeweiligen privaten Krankenkasse
geklärt werden.


Die Abrechnung erfolgt nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) bzw. ​
GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

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